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Neuigkeiten Einlagensicherung
- Pressemitteilung - 95 % der garantierten Spareinlagen der in Insolvenz gegangenen ATB mittlerweile ausgezahlt
- Pressemitteilung - DNB beginnt mit der Rückzahlung von Spareinlagen an Kunden der Amsterdam Trade Bank
- Pressemitteilung - DNB aktiviert Einlagensicherungssystem für Kunden von Amsterdam Trade Bank N.V.
Weitere Information
Kontoinhaber, die außerhalb der Niederlande wohnen
Am 22 April 2022 hat De Nederlandsche Bank (DNB) die Anwendung des Einlagensicherungssystem (ESS) für die Amsterdam Trade Bank beschlossen. Die DNB führt das niederländische Einlagensicherungssystem im Auftrag der niederländischen Regierung durch.
Wenn Sie Kontoinhaber bei der Amsterdam Trade Bank sind, finden Sie hier alle Informationen über das Einlagensicherungssystems für die Amsterdam Trade Bank.
Erstattung für die Einlagensicherung Amsterdam Trade Bank erhalten
Kontoinhaber haben Ende April 2022 ein Schreiben von De Nederlandsche Bank (DNB) erhalten mit Informationen über die genauen Schritte, die Sie unternehmen müssten, um Ihre Erstattung zu erhielten. In der Anlage zum Schreiben der DNB hatten Sie ein Formular erhalten, mit dem Sie angeben könnten, auf welches Girokonto Sie Ihre Erstattung erhalten möchten. Dieses Formular könnten Sie ausgefüllt, unterzeichnet und mit Anlagen versehen per Post versendeten.
Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie weiterhin Anspruch auf eine Entschädigung aus der niederländischen Einlagensicherung haben, können Sie sich über das Formular für ruhende Konten an die DNB wenden. Verwenden Sie dieses Formular auch, wenn Ihr Konto zum Zeitpunkt der Insolvenz der Amsterdam Trade Bank noch aktiv war. Laden Sie das Formular für ruhende Konten von dieser Seite herunter. Weitere Informationen zum Ausfüllen und Absenden dieses Formulars finden Sie in den Anweisungen auf der Webseite und in den Antworten auf die Fragen unter der Überschrift "Ruhe/inaktive oder geschlossene Konten".
Bitte beachten Sie: Wenn Sie eine Entschädigung erhalten, geht Ihre Forderung gegen Amsterdam Trade Bank mit allen damit verbundenen Rechten, einschließlich Zinsansprüchen, in Höhe des an Sie gezahlten Betrags auf den Einlagensicherungsfonds über. Weitere Informationen finden Sie unter Veelgestelde vragen.
Möglicherweise haben Sie Ihr Geld jetzt vom Insolvenzverwalter der Amsterdam Trade Bank N.V. zurückerhalten. In diesem Fall haben Sie keinen Anspruch mehr auf eine Entschädigung aus der niederländischen Einlagensicherung.
Formular für ruhende Konten
Kontoinhaber können über das Formular für Ruhende Konten angeben, von welchem Girokonto sie ihre Entschädigung erhalten möchten. Das Formular können Sie hier herunterladen:
Formular für ruhende Konten
Sie können das Formular für ruhende Konten digital oder mit Stift auf bedrucktem Papier ausfüllen. Auf dieser Seite finden Sie weitere Anweisungen zur Unterzeichnung des Formulars. Nachdem Sie das Formular ausgefüllt und unterschrieben haben, können Sie es per Post bei der DNB einreichen.
Weitere Informationen zu ruhenden Konten finden Sie unten auf dieser Seite unter Häufig gestellte Fragen (Veelgestelde vragen).
Anweisungen für das Versenden des Formulars
- Füllen Sie das Formular, das Sie von der DNB per Post erhalten haben, aus. Unterschreiben Sie es und fügen Sie die Anlage(n) hinzu.
- Sollten Sie kein Formular per Post erhalten haben, dann laden Sie das Formular von dieser Seite herunter. Sie können das Formular digital oder mit Stift auf bedrucktem Papier ausfüllen. Wenn Sie das Formular digital ausfüllen, können Sie das ausgefüllte Formular ausdrucken und mit Stift unterschreiben. Es ist auch möglich, das leere Formular auszudrucken, mit einem Stift auszufüllen und zu unterschreiben.
- Senden Sie das Formular per Post mit einem ausreichend frankierten Briefumschlag an De Nederlandsche Bank, Afhandeling Depositogarantie Amsterdam Trade Bank, Postbus 605, 1000 AP, Amsterdam, die Niederlande. Sie können die Post per Einschreiben versenden, wenn Sie nachvollziehen möchten, ob sie bei DNB ankommt.
Veelgestelde vragen
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Einlagensicherung Amsterdam Trade Bank
De Nederlandsche Bank (DNB) hat per 22 April 2022 das Einlagensicherungssystem (ESS) für Amsterdam Trade Bank, worunter auch der FIBR fällt, aktiviert.
FIBR ist ein Handelsname der Amsterdam Trade Bank. Der Schutz gilt also auch für FIBR, sowie für weitere Handelsnamen Amsterdam Trade Bank N.V., ATBANK, ATBConnect, ATBSavings, FIBR, FIBR Bank. Der Schutz des niederländischen Einlagensicherungssystems gilt je Banklizenz. Wenn Sie sowohl bei Amsterdam Trade Bank als auch bei FIBR Konten haben, müssen Sie das Geld auf diesen Konten addieren. Der maximale Schutz von €100.000 gilt für den Gesamtbetrag, den Sie bei Amsterdam Trade Bank einschließlich FIBR haben.
Alle Kontenarten bei Amsterdam Trade Bank einschließlich FIBR werden vom niederländischen Einlagensicherungssystem geschützt.
Ihre Erstattung wird von De Nederlandsche Bank (DNB) automatisch auf der Grundlage der von Amsterdam Trade Bank einschließlich FIBR erhaltenen Kontoinformationen zum 22 April 2022 festgestellt. Dabei werden auch die Zinsen bis einschließlich dem Tag vor dem 22 April 2022 berücksichtigt.
Wer ist geschützt und bis zu welchem Betrag?
Der Gesamtbetrag Ihrer Gelder auf Bankkonten bei Amsterdam Trade Bank einschließlich FIBR ist bis zu einem Höchstbetrag von 100.000 € pro Person geschützt. Der Schutz gilt pro Person, nicht pro Konto. Bei einem Gemeinschaftskonto gilt die Deckungsgrenze für jeden Kontoinhaber separat. Auch die meisten Unternehmen sind geschützt. Die Gelder einiger Unternehmen und Institutionen werden nicht durch das niederländische Einlagensicherungssystem geschützt. Dies ergibt sich aus Artikel 29.01 Absatz 2 des Erlasses über besondere Aufsichtsmaßnahmen, Anlegerentschädigung und Einlagensicherung Wft.
Ihr €100.000 übersteigendes Guthaben wird nicht durch das niederländische Einlagensicherungssystem geschützt. Bezüglich des €100.000 übersteigenden Betrages haben Sie eine Forderung gegenüber Amsterdam Trade Bank. Es kommen die üblichen Regelungen und Vorschriften des Insolvenzrechts zur Anwendung. Die Insolvenzverwalter haben hierzu allen Kontoinhabern ein Schreiben zugesandt. Wenn Sie mehr als €100.000 auf Ihrem Konto hatten und dieses Schreiben und/oder die Zahlung Ihrer Forderung nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte an die Insolvenzverwalter.
Das Gericht ernannte J.E.P.A. van Hooff und D.D. Nijkamp als Insolvenzverwalter. Wenn Sie Gläubiger der Amsterdam Trade Bank sind und weitere spezifische Fragen im Zusammenhang mit der Insolvenz haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Auskunft der Insolvenzverwalter unter infoatb@stibbe.com.
Wie bekomme ich mein Geld zurück?
Kontoinhaber haben Ende April 2022 ein Schreiben von De Nederlandsche Bank (DNB) erhalten mit Informationen über die genauen Schritte, die Sie unternehmen müssten, um Ihre Erstattung zu erhielten. In der Anlage zum Schreiben der DNB hatten Sie ein Formular erhalten, mit dem Sie angeben könnten, auf welches Girokonto Sie Ihre Erstattung erhalten möchten. Dieses Formular könnten Sie ausgefüllt, unterzeichnet und mit Anlagen versehen per Post versendeten. Sobald die DNB Ihr ausgefülltes Formular erhalten hatte, überprüfte die DNB das Formular anhand der von der Bank übermittelten Angaben. Anschließend verarbeitete die DNB dies so schnell wie möglich und wirde das Geld auf das von Ihnen angegebene Bankkonto überweisen.
Weitere Informationen zum Leistungssystem des niederländischen Einlagensicherungssystems finden Sie auf dieser Seite (auf Niederländish/Englisch): DNB publishes report on the DGS payout process for Amsterdam Trade Bank.
Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie weiterhin Anspruch auf eine Entschädigung aus der niederländischen Einlagensicherung haben, können Sie sich über das Formular für ruhende Konten an die DNB wenden. Verwenden Sie dieses Formular auch, wenn Ihr Konto zum Zeitpunkt der Insolvenz der Amsterdam Trade Bank noch aktiv war. Laden Sie das Formular für ruhende Konten von dieser Seite herunter. Weitere Informationen zum Ausfüllen und Absenden dieses Formulars finden Sie in den Anweisungen auf der Webseite und in den Antworten auf die Fragen unter der Überschrift "Ruhe/inaktive oder geschlossene Konten".
Möglicherweise haben Sie Ihr Geld jetzt vom Insolvenzverwalter der Amsterdam Trade Bank N.V. zurückerhalten. In diesem Fall haben Sie keinen Anspruch mehr auf eine Entschädigung aus der niederländischen Einlagensicherung.
Achtung: Sichere Kommunikation ist wichtig. Die DNB wird alles in ihrer Macht stehende tun, um eine sichere Kommunikation mit Ihnen zu gewährleisten. Was können Sie selbst tun, um nicht Opfer krimineller Aktivitäten zu werden? Gehen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit immer über die offizielle DNB-Webseite www.dnb.nl. Zweifeln Sie bezüglich eines Telefonanrufs oder einer Textnachricht? Legen Sie auf, klicken Sie diese weg und rufen Sie die Nummer der DNB an.
Ruhende/inaktive oder geschlossene Konten
Aus den Unterlagen der Amsterdam Trade Bank einschließlich FIBR geht hervor, dass die Bank in der Zeit vor der Insolvenz am 22. April 2022 mehrere Konten geschlossen hat. Es geht um Konten, bei denen in den 24 Monaten vor dem 22. April 2022 keine Transaktionen im Namen des/der Kontoinhaber(s) stattgefunden haben. Diese Konten sind daher nicht mehr aktiv und die DNB behandelt diese Konten als ruhende Konten.
Auch die Gelder auf ruhenden Konten fallen unter die niederländische Einlagensicherung. Für diese Konten gelten im Prinzip die gleichen Bedingungen wie für die anderen Konten, wie z. B. die maximale Erstattung von 100.000 EUR pro Person. Es gibt jedoch zwei wichtige Unterschiede.
Erstens kann die DNB die Gewährung der Erstattung für ruhende Konten aufschieben. Daher gilt die gesetzliche Auszahlungsfrist von zehn Arbeitstagen nicht für diese Konten.
Zweitens darf die DNB eine Zahlung nicht leisten, wenn die Kosten für das Auszahlen der Erstattung den Erstattungsbetrag selbst übersteigen. Die DNB hat daher einen Grenzbetrag von 5 EUR festgelegt, unterhalb dem das DGS (Einlagensicherungssystem) keine Erstattung vornimmt. Weitere Informationen zu diesem Grenzbetrag finden Sie in der Frage Warum hat die DNB einen Grenzbetrag von 5 EUR pro Person für ruhende Konten festgelegt?
Die DNB schickt den Inhabern ruhender Konten ein Schreiben an die Adresse, die in den Unterlagen der Amsterdam Trade Bank eingetragen ist. In diesem Schreiben wird der Saldo Ihres ruhenden Kontos/ihrer ruhenden Konten bei der Amsterdam Trade Bank einschließlich FIBR angegeben. Mit dem Brief erhalten Sie ein Formular, auf dem Sie angeben können, auf welches Girokonto Sie Ihre Erstattung erhalten möchten. Sie können das Formular für ruhende Konten auch digital ausfüllen, in diesem Fall können Sie das Formular hier herunterladen.
Dieses Formular können Sie ausgefüllt, unterzeichnet und mit Anlagen versehen per Post bei der DNB einreichen.
Es ist möglich, dass Sie ein ruhendes Konto bei der Amsterdam Trade Bank haben, weil Sie in der Vergangenheit Kunde waren, aber keinen Brief von der DNB erhalten haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie kürzlich umgezogen sind. Was Sie tun können, erfahren Sie in der Antwort auf die Frage Ich habe kein Schreiben von der DNB erhalten, aber ich glaube, ich habe ein ruhendes/inaktives oder geschlossenes Konto bei der Amsterdam Trade Bank einschließlich FIBR. Was nun?
Es ist möglich, dass Sie ein ruhendes Konto bei der Amsterdam Trade Bank haben, weil Sie in der Vergangenheit Kunde waren, aber keinen Brief von der DNB erhalten haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie kürzlich umgezogen sind.
Sie meinen Anspruch auf Erstattung für ein geschlossenes/inaktives oder ruhendes Konto erheben zu können, haben aber noch kein Schreiben erhalten? Dann wenden Sie sich dann bitte an die Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit der DNB unter der Telefonnummer + 31 20 5249111 oder senden Sie eine E-Mail an info@dnb.nl.
Sie können das Formular für ruhenden Konten auch herunterladen und einreichen. Wie Sie das Formular einreichen können wird erläutert in der Antwort auf die Frage Wie kann ich mein Geld von ruhenden Konten zurückbekommen?
Die DNB hat einen Grenzbetrag von 5 EUR für ruhende Konten festgelegt, unterhalb dessen das Einlagensicherungssystem keine Erstattung vornimmt. Der Grund dafür ist, dass die DNB keine Erstattung für ruhende Konten leisten darf, wenn die Kosten für die Erstattung höher sind als die Erstattung selbst. Der Grenzbetrag von 5 EUR beinhaltet die Mindestkosten, die der DNB pro Kontoinhaber entstehen, um eine Erstattung bereitzustellen. Dies ist zum Teil auf die Komplexität der Bewertung von Erstattungen für ruhende Konten zurückzuführen.
Das niederländische Einlagensicherungssystem ist eine gesetzliche Regelung auf der Grundlage einer europäischen Richtlinie. Am 26. November 2015 wurde die europäische Richtlinie für Einlagensicherungssysteme in niederländisches Recht und Verordnungen umgesetzt. Im Hinblick auf ruhende/inaktive oder geschlossene Konten bei der Amsterdam Trade Bank einschließlich FIBR sind die folgenden Artikel besonders relevant:
- Artikel 8(5)(c) und Artikel 8(9) der Richtlinie 2014/49/EU über Einlagensicherungssysteme.
- Artikel 29.05 (5) des Beschlusses über besondere Aufsichtsregeln, Anlegerentschädigung und Einlagengarantie Wft (Besluit bijzondere prudentiële maatregelen, beleggerscompensatie en depositogarantie Wft, nur auf Niederländisch).
Weitere Informationen für Kunden der Amsterdam Trade Bank einschließlich FIBR
Haben Sie eine spezifische Frage an die DNB zur Einlagensicherung von Amsterdam Trade Bank einschließlich FIBR? Sie können jederzeit Kontakt mit unserer Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit aufnehmen. Rufen Sie dazu die Nummer 0800 020 1068 (gebührenfrei) oder + 31 20 5249111 (von außerhalb der Niederlande) montags bis freitags von 09:00 bis 15:30 Uhr an. Oder schicken Sie eine E-Mail an info@dnb.nl.
Weitere Informationen darüber, was die Einlagensicherung ist, warum es sie gibt und wer das niederländische Einlagensicherungssystem bezahlt, finden Sie in den häufig gestellten Fragen auf depositogarantie.nl (Einlagensicherung) unter "Warum Einlagensicherung?“ (auf englisch oder niederländisch).
Das niederländische Einlagensicherungssystem ist eine europäische Richtlinie. Am 26. November 2015 wurde die europäische Richtlinie für Einlagensicherungssysteme in die niederländischen Gesetze und Verordnungen umgesetzt. Folgende Gesetze und Verordnungen sind maßgebend:
- Richtlinie 2014/49/EU über Einlagensicherungssysteme
- Abschnitt 3.5.6 des Finanzaufsichtsgesetzes (Wet op het financieel toezicht); und
- Besluit bijzondere prudentiële maatregelen, beleggerscompensatie en depositogarantie Wft
De Nederlandsche Bank (DNB) hat selber zudem weitere Regeln in Bezug auf Elemente festgelegt, bei denen Gesetze und Verordnungen der DNB einen Ermessensspielraum einräumen oder bei denen Klärungsbedarf besteht. Die DNB hat diese Regeln in der "Beleidsregel Reikwijdte en Uitvoering depositogarantiestelsel" (Grundsatzregel über Umfang und Umsetzung des Einlagensicherungssystems) niedergelegt.
Die Gesetze und Verordnungen, die in der Frage Wo finde ich die Gesetze und Verordnungen zum niederländischen Einlagensicherungssystem? aufgeführt werden, gewähren De Nederlandsche Bank (DNB) verschiedene Befugnisse im Zusammenhang mit dem niederländischen Einlagensicherungssystem. So entscheidet die DNB über die Anwendung des Einlagensicherungssystems und die Verwendung der dafür zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel.
Unter anderem ist die DNB befugt, Einlegern Erstattungen zuzusprechen und das Bestehen und den Wert von Einlagenforderungen gegenüber der Amsterdam Trade Bank zu festzustellen. Die Erstattungszahlungen an die Einleger werden aus dem Einlagensicherungsfonds, Depositogarantiefonds (DGF) geleistet. Der DGF stellt die Vergütungen unverzüglich zur Auszahlung bereit. Erfahren Sie mehr über die Rolle des DGF unter der Frage Wer zahlt die niederländische Einlagensicherung?
Die Finanzierung des niederländischen Einlagensicherungssystems erfolgt über einen gemeinsamen Fonds: den Einlagensicherungsfonds, Depositogarantiefonds (DGF). Alle niederländischen Kreditinstitute sind verpflichtet, dem niederländischen Einlagensicherungssystem beizutreten. Die Kreditinstitute sind ebenfalls verpflichtet, Geld (Prämien) in den gemeinsamen Fonds einzuzahlen. Auf diese Weise wird das niederländische Einlagensicherungssystem finanziert.
Der DGF wurde Ende 2015 als Person des öffentlichen Rechts gegründet, um das niederländische ESS zu finanzieren. Der DGF ist eine eigenständige juristische Person, die von der DNB bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützt wird. Die Aufgabe des DGF besteht darin, die finanziellen Mittel für die Umsetzung des ESS zu verwalten und rechtzeitig bereitzustellen. Wird das Einlagensicherungssystem angewendet, finanziert der DGF die von De Nederlandsche Bank (DNB) festgestellten Erstattungszahlungen an die Einleger.
Anlegerentschädigung Amsterdam Trade Bank
De Nederlandsche Bank (DNB) hat nicht nur das Einlagensicherungssystem (ESS) aktiviert für Amsterdam Trade Bank, aber auch die Anlegerentschädigung. Das bedeutet, dass Personen, die Amsterdam Trade Bank Geld oder Finanzinstrumente im Zusammenhang mit Wertpapierdienstleistungen oder Nebendienstleistungen anvertraut haben, Anspruch auf eine Entschädigung haben können (bis maximal 20.000 Euro pro Person) unter bestimmten Bedingungen.
Kunden der Amsterdam Trade Bank können keine Anlegerentschädigung mehr beantragen. Die Frist zur Einreichung eines Entschädigungsantrags betrug bis zu fünf Monate nach Bekanntgabe der Aktivierung des Anlegerentschädigungssystems im Staatsanzeiger. Diese Frist ist am 3. Oktober 2022 abgelaufen.
Weitere Informationen zur Anlegerentschädigung finden Sie unter Beleggerscompensatie (dnb.nl) (auf Niederländisch und Englisch). Für spezifische Fragen, nehmen Sie Kontakt auf mit der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit bei der DNB, Telefonnummer 0800 020 1068 (aus den Niederlanden) oder + 31 20 5249111 (von außerhalb der Niederlande).
Kontakt
Wenn Sie eine spezifische Frage haben, können Sie Kontakt aufnehmen mit der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit der DNB unter der Telefonnummer: + 31 20 5249111. E-Mail: info@dnb.nl.
Die Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit ist geöffnet von Montag bis Freitag von 9:00 bis 15:30 Uhr.
Das Gericht ernannte J.E.P.A. van Hooff und D.D. Nijkamp als Insolvenzverwalter. Wenn Sie Gläubiger der Amsterdam Trade Bank sind und weitere spezifische Fragen im Zusammenhang mit der Insolvenz haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Auskunft der Insolvenzverwalter unter infoatb@stibbe.com.
Neuigkeiten Einlagensicherung
- Pressemitteilung - 95 % der garantierten Spareinlagen der in Insolvenz gegangenen ATB mittlerweile ausgezahlt
- Pressemitteilung - DNB beginnt mit der Rückzahlung von Spareinlagen an Kunden der Amsterdam Trade Bank
- Pressemitteilung - DNB aktiviert Einlagensicherungssystem für Kunden von Amsterdam Trade Bank N.V.
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